Was ist der Integrationsrat
Der Integrationsrat Bergheim und das „Mosaik der Kulturen“ engagieren sich dabei besonders für Vielfalt, Inklusion und eine hohe Wahlbeteiligung aller Kulturgruppen: Jede Stimme zählt, um die Vielfalt der Stadtgesellschaft im Stadtrat und in den politischen Gremien widerzuspiegeln.
Der Integrationsrat löst den früheren Ausländerbeirat ab. Er ist nicht nur Migrantenvertretung, sondern auch Ratsausschuss. Er hat damit eine stärkere Stimme als der frühere Ausländerbeirat.
Wie setzt sich der Integrationsrat zusammen?
Der Integrationsrat besteht aus von Migranten direkt gewählten Vertreterinnen und Vertretern (10 Personen) und vom Rat bestellten Ratsmitgliedern (5 Personen).
Wer kann wählen?
Wahlberechtigt ist, wer...
- nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. GG ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetzes) erworben hat
- und am Wahltag 16 Jahre alt ist,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhält,
- seit mindestens dem 16. Tag vor Wahl in Bergheim mit Hauptwohnung gemeldet ist und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Für den Integrationsrat Bergheim empfiehlt sich ein direkter Besuch der offiziellen Stadt Bergheim Website mit der Suche nach „Integrationsrat Bergheim“.